Informationen

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Sie wird nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) durchgeführt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Junk, sowie der Preisaushang gemäß § 32 Fahrlehrergesetz (FahrlG), welche in der Fahrschule aushängen und eingesehen werden können.

Ich biete grundsätzlich keine Bankdienstleistungen, wie z. B. Finanzierung, Kredit oder Ratenzahlung, an!
Bei Bedarf wende dich bitte an ein Geldinstitut deiner Wahl.  

 


Theoretische Ausbildung

Die Teilnahme an 14 Unterrichtseinheiten (zwölf Grundstoffunterrichte und zwei klassenspezifische Unterrichte) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Theorieunterricht findet in deutscher Sprache in der Fahrschule statt. Die theoretische Führerscheinprüfung in Deutschland kann neben Deutsch in 12 Fremdsprachen abgelegt werden.



Praktische Ausbildung

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden (ohne Sonderfahrten) ist individuell sehr verschieden. Wesentliche Faktoren sind persönliches Lerntempo und Talent, Vorkenntnisse, Stressresistenz und Konzentrationsfähigkeit, Verkehrsverständnis und Sprachkenntnisse. Es ist nicht möglich, Pauschalpreise zu vereinbaren.

Erfahrungsgemäß sind Deutschkenntnisse auf Sprachkursniveau B1 (oder höher) hilfreich für eine erfolgreiche und reibungslose Ausbildung. Die praktische Prüfung findet ausschließlich auf Deutsch statt, weshalb grundlegende Deutschkenntnisse für Anweisungen zwingend erforderlich sind.

Für die Ersterteilung eines Führerscheines sind Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten) vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Wenn du einen Führerschein besitzt und umschreiben lassen möchtest, benötigst du keinen Theorieunterricht und keine Sonderfahrten. Es empfiehlt sich aber, Übungsfahrstunden zu absolvieren, um den Straßenverkehr und die Prüfungsfahrt sicher und erfolgreich zu meistern.



Führerscheinantrag

Für deinen Führerscheinantrag (Führerscheinstelle Marburg, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Online-Terminbuchung erforderlich) benötigst du:

1. Ein biometrisches Passbild (45 x 35 mm).
2. Die Sehtest-Bescheinigung.
3. Den Nachweis "Erste-Hilfe-Kurs".
4. Einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.
5. Zusätzlich beim „Begleitenden Fahren ab 17“ noch die Kopie des Führerscheins sowie des Personalausweises bzw. Reisepasses (Vorder- und Rückseite) von jeder Begleitperson, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Erziehungsberechtigten (falls nicht identisch mit Begleitperson).
6. Für Umschreibungen, wenn kein Kartenführerschein vorliegt, eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines.

 


Führerscheinklassen

 

Klasse B / BF17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Voraussetzungen für die Begleiter (BF17) sind:
• mindestens 30 Jahre alt
• im Besitz einer Klasse B Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
• höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg


Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine


Schlüsselzahl B197 (Automatikregelung)

Beim Erlangen eines Führerscheins wird zwischen Automatik- und Schaltgetriebe unterschieden. Wenn du mit einem Automatikgetriebe deine Fahrerlaubnis erlangst, erhältst du den entsprechenden Eintrag (Schlüsselzahl 78) im Führerschein. Diese Fahrerlaubnis hat die Einschränkung, dass du damit keinen PKW mit Schaltgetriebe fahren darfst.
Automatik-Fahrerlaubnisbesitzer mit der Schlüsselzahl 78 und Fahrerlaubnisbewerber B Automatik (mit Automatik-Fahrerlaubnisprüfung) können unter unten genannten Voraussetzungen ohne Prüfung die Eintragung der Schlüsselzahl 197 erwerben und dürfen damit ein schaltgetriebenes Kraftfahrzeug führen.
Voraussetzungen: Mindestens 10 Fahrstunden auf einem schaltgetriebenen Fahrzeug. 15-minütige Testfahrt durch den Fahrlehrer. Ausstellung einer Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.