Informationen

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht und erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Sie wird nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Fahrlehrergesetzes, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule Junk, sowie der Preisaushang gemäß § 32 FahrlG.

Ich biete grundsätzlich keine Bankdienstleistungen, wie z. B. Finanzierung oder Ratenzahlung, an!
Bei Bedarf wende dich bitte an ein Geldinstitut deiner Wahl.  

 


Theoretische Ausbildung

Die Teilnahme an 14 Unterrichtseinheiten (zwölf Grundstoffunterrichte und zwei klassenspezifische Unterrichte) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.



Praktische Ausbildung

Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist bei jedem Fahrschüler individuell. Sie richtet sich u. a. dem jeweiligen Können, Verständnis und der Sprache. Es ist nicht möglich, Pauschalpreise zu vereinbaren.

Für die Ersterteilung eines Führerscheines sind die Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten) vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Wenn du einen Führerschein besitzt, benötigst du keinen Theorieunterricht und keine Sonderfahrten. Es empfiehlt sich, Übungsfahrstunden zu absolvieren, um den Straßenverkehr und die Prüfungsfahrt sicher zu meistern.



Führerscheinantrag

Für deinen Führerscheinantrag benötigst du
1. Ein biometrisches Passbild (45 x 35 mm).
2. Sehtestbescheinigung.
3. Nachweis über Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort".
4. Gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.
5. Zusätzlich beim „Begleitenden Fahren ab 17“ noch die Kopie des Führerscheins sowie des Personalausweises bzw. Reisepasses (Vorder- und Rückseite) von jeder Begleitperson, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Erziehungsberechtigten (falls nicht identisch mit Begleitperson).
6. Für Umschreibungen, wenn kein Kartenführerschein vorliegt, eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines.

 


Führerscheinklassen

 

Klasse B (auch BF17)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt), eingeschlossene Klassen: AM und L.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Voraussetzungen (BF17) für die Begleiter sind:
• mindestens 30 Jahre alt
• im Besitz einer Klasse B Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
• höchstens 1 Punkt in Flensburg


Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig, eingeschlossene Klassen: keine.


Schlüsselzahl B197 Automatikregelung

Beim Erlangen eines Führerscheins wird zwischen Automatik- und Schaltgetriebe unterschieden. Wenn du mit einem Automatikgetriebe deine Fahrerlaubnis erlangst, erhälst du laut § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung den entsprechenden Eintrag (Schlüsselzahl 78) im Führerschein. Diese Fahrerlaubnis hat natürlich die Einschränkung, dass du damit keinen PKW mit Schaltgetriebe fahren darfst.
Automatikfahrerlaubnisbesitzer mit der Schlüsselzahl 78 und Fahrerlaubnisbewerber B Automatik (mit Automatikfahrerlaubnisprüfung) können unter unten genannten Voraussetzungen ohne Prüfung die Eintragung der Schlüsselzahl B197 erwerben und dürfen damit ein schaltgetriebenes Kraftfahrzeug führen.
Voraussetzungen: Minimum 10 Fahrstunden auf einem schaltgetriebenen Fahrzeug. 15-minütige Testfahrt durch den Fahrlehrer. Ausstellung einer Bescheinigung durch die Fahrschule. Die Behörde muss anschließend die Schlüsselzahl 197 eintragen.